So Frau Steeg kopfschüttelnd. In einem erneuten Anlauf verwies Frau Steeg auf die Einladung zur Hauptversammlung. Im Briefkopf war bei diesem Schreiben Wolfgang Erhard Reich als Aufsichtsratsvorsitzender der Gesellschaft angegeben. Deckt sich das mit Ihrer Auffassung? wollte die Aktionärin von Frau Köpf wissen. Auf ihre Frage, ob Herr Reich denn zumindest am 18. August 2016 Aufsichtsratsvorsitzender gewesen war, also an den Tag, als die Einladung verschickt worden ist, erhielt sie ebenfalls keine Antwort. Ebenso wenig gab es Auskunft, ob sich in den Wochen seither in der Besetzung des Aufsichtsrats aus welchem Grund auch immer Veränderungen ergeben haben. Frau Steeg empfand diese Totalblockade als geradezu grotesk. Sie hatte so etwas in den vergangenen 20 Jahren, in denen sie Hauptversammlung besucht, noch nie erlebt. Die Aktionärin fühlte sich außerstande, einen Versammlungsleiter zu wählen, wenn denklogisch entweder der Aufsichtsratsvorsitzende oder dessen Stellvertreter anwesend sind. Diese Wahl wäre auch satzungswidrig. Ebenso wie Herr Haas erklärte sie Widerspruch zu diesem Vorgehen und zu allen Beschlussfassungen, die später noch gefasst werden. Auch für eine Reihe von vertretenen Aktionären ließ sie von Herrn Engels Widerspruch ins Protokoll notieren. Zudem kündigte sie an, sich an der offensichtlich rechtswidrigen Wahl eines Versammlungsleiters nicht beteiligen zu wollen. Frau Köpf ließ sich davon nicht beirren und bat um Vorschläge. Sie fragte auch Frau Steeg, ob sie das Amt des Versammlungsleiters übernehmen wolle. Diese lehnte ab, da auch dies eine Teilnahme an einer rechtswidrigen Wahl wäre. Nachdem sich sonst kein Kandidat fand, fragte Frau Köpf schließlich Wolfgang Wilhelm Reich, der im hinteren Teil des Raumes Platz genommen hatte. Herr Reich junior bat sich zunächst eine zehnminütige Bedenkzeit aus. Da sich niemand sonst gefunden hatte, erklärte er sich notgedrungen bereit, das Amt des Versammlungsleiters zu übernehmen. Da sich die Aktionäre ohnehin nicht an der Abstimmung beteiligen wollen, erschien ihm die Sache eindeutig. Auf eine Wahl wollte er deshalb verzichten. Herr Reich eröffnete die Sitzung daraufhin offiziell. Den Protest von Frau Steeg wollte Herr Reich nicht hören. Er forderte die Teilnehmer als Versammlungsleiter zur Ruhe auf, damit er die Formalien abarbeiten könne. Sie sind kein Versammlungsleiter! stellte Frau Steeg hierauf nochmals ihre Sichtweise klar und ließ die Umstände zu Protokoll geben. Ebenso widersprach sie der ordnungsgemäßen Einladung zur Hauptversammlung. Nach Abhandlung der Formalien eröffnete Herr Reich die Diskussion. noch ein Aufsichtsratsbericht vorgesehen war. Sie vermisste auch die schriftlichen Aufsichtsratsberichte, die Lageberichte und die Anhänge für die Geschäftsjahre 2011 bis 2015, über die die Hauptversammlung ausweislich der Tagesordnung Beschluss fassen soll. Den Aktionären lagen nur die nackten Bilanzen vor. Für eine sinnvolle Diskussion hielt sie aber einen Vorstandsbericht und die kompletten Unterlagen für unabdingbar. Ohne auf dieses Thema näher einzugehen, forderte Herr Reich die Aktionärin auf, gleich auch ihre Fragen zum operativen Geschäft zu formulieren. Frau Steeg wollte daraufhin den Antrag zur Geschäftsordnung stellen, dass zunächst die notwendigen Unterlagen ausgelegt werden. Dies ließ Herr Reich aber nicht zu, was Frau Steeg protokollieren ließ. Die Aktionärin verlangte alternativ die Verlesung der Inhalte der geforderten Unterlagen. Sie wollte auch wissen, wer die Jahresabschlüsse aufgestellt hat, ob sie geprüft worden sind, wenn ja, von wem, wenn nein, warum nicht, und ob sie dem Aufsichtsrat vorgelegt worden sind und in welcher Besetzung. Wichtig war ihr ebenso wie Herrn Haas zudem die Frage, warum seit fünf Jahren keine Hauptversammlung mehr abgehalten worden ist. Der Jahresabschluss 2014 ist nach Recherche von Frau Steeg am 29. Februar 2016 festgestellt worden. Sie wollte wissen, durch wen und warum dann eine erneute Feststellung durch die Hauptversammlung vorgesehen ist. Vielleicht sind die Abschlüsse 2011 und 2013 bis 2015 auch schon festgestellt? Auch dann stelle sich die Frage, warum sie erneut festgestellt werden sollen. Eine Vielzahl von Fragen hatten Frau Steeg und Herr Haas zu diversen Positionen des Jahresabschlusses 2015. Insbesondere hinterfragten sie verschiedene Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und verbundenen Unternehmen. Sie erkundigten sich nach der Rechtsgrundlage, Sicherheiten und den Konditionen. Darüber verlangte Frau Steeg Auskunft, warum noch eine Einlage auf das Grundkapital aussteht und warum diese bisher nicht eingefordert worden ist. Ein Thema war ferner die vorgeschlagene Entlastung des früheren Vorstands Wolfgang Wilhelm Reich. Die beiden Aktionäre konnte nicht verstehen, wie die Entlastung vorgeschlagen werden kann, obwohl Herr Reich doch im Februar 2014 rechtskräftig wegen Marktmanipulation und Darstellung falscher Tatsachen verurteilt worden ist. Frau Steeg interessierte, welche Rechtsgeschäfte Herr Reich in der Zeit danach noch vorgenommen hat, als er aufgrund dieser Verurteilung schon kein Vorstand mehr sein durfte. Etwaige Gehaltszahlungen, die in dieser Zeit geleistet worden sind, hat der Aufsichtsrat hoffentlich zurückgefordert. Von jedem einzelnen Mitglied von Vorstand und Aufsichtsrat wollte sie wissen, ob ihm bekannt ist, inwieweit aktuell strafrechtliche Ermittlungen gegen laufende oder zur Wahl vorgeschlagene Mitglieder von Vorstand oder Aufsichtsrat laufen. Uhr bat Herr Reich um eine kurze Unterbrechung. Uhr stellte Herr Engels dann als Aktionär den Antrag, die Hauptversammlung zu vertagen. Als Grund nannte er, dass er erhebliche Probleme betreffend die ordnungsgemäße Eröffnung der Versammlung sieht. Für sie klang dies danach, als würde man die Versammlung an dem nun erreichten Punkt fortsetzen wollen und dies vielleicht sogar ohne eine erneute Einladung. Dies wäre aber nach dem Aktienrecht nicht zulässig. Nach einer erneuten Unterbrechung informierte Herr Engels, dass die Hauptversammlung auf den 13. Januar 2017 vertagt werden soll. Auf ihre Frage, ob die Aktionäre mit einer ordnungsgemäßen Einberufung für diesen Tag rechnen können, erklärte Herr Reich, dass er davon ausgehe. Herr Haas hatte während der letzten Unterbrechung einen kurzen Blick in das Teilnehmerverzeichnis werfen können. Demnach war die Reich GmbH mit 491. Auf ihren Hinweis, dass eigene Aktien sicherlich nicht stimmberechtigt sein können, erhielt Frau Steeg keine Antwort. Die Aktionärin stellte daraufhin den Antrag zur Geschäftsordnung, vor der Vertagung zumindest die vielen interessanten Fragen zu beantworten. Herr Reich war dies betreffend gleicher Meinung. Nach seiner Auffassung muss aber über die Geschäftsordnungsanträge in der zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs abgestimmt werden. Frau Steeg forderte vor der Abstimmung die Auslage der Präsenzliste. Dies wurde ihr verwehrt.